Das Wartezimmer mit moderner Kunst an den Wänden.
Gruppenfoto in einem hellen Raum.
Das Gesundheitszentrum in der Königstraße 12-14 in Haan

Individuelle Gesundheitsleistunge

Das Gesundheitszentrum Königstraße bietet Ihnen Gesundheit rundum. Dazu gehören auch Komfort- und Gesundheitsleistungen, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Es handelt sich dabei um medizinisch sinnvolle, aber nicht zwingend notwendige Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen mit modernen diagnostischen Geräten, detaillierte Laboruntersuchungen und Naturheilverfahren. Die Leistungen werden abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für Privatpatienten und Selbstzahler. Die Ärzte in der Praxis beraten Sie gerne.

Das WANZ-Prinzip

Welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden und welche nicht, ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Dort heißt es in §12 SGB V »Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.« Dieses sogenannte WANZ-Prinzip (Wirtschaftlich-Ausreichend-Notwendig-Zweckmäßig) reduziert die Kassenleistungen auf eine Minimalversion.

Mehr Sicherheit durch modernste Diagnostik

Darüber hinaus gibt es jedoch eine ganze Reihe von medizinisch sinnvollen Leistungen, mit denen sich zum Beispiel die Früherkennung von schweren Krankheiten deutlich verbessern lässt. Hierzu gehört vor allem eine intensive Diagnostik mit Hilfe modernster Technologien und detaillierten Laboruntersuchungen. Hierzu gehört die Ultraschall-Vorsorgediagnostik.

Selbstverständlich können Sie im Gesundheitszentrum Königstraße alle modernen Untersuchungsmethoden zur Vorsorge als Individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen. Sicherheit bei der Früherkennung ist ein hohes Gut.

Die Kosten für Reiseberatung und -impfungen, Atteste, Tauchfähigkeits-, Führerscheintauglichkeits- und Sporttauglichkeitsuntersuchungen sowie für die vielen hilfreichen Naturheilverfahren werden in der Regel auch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Wie wird abgerechnet?

Die Kosten für Individuelle Gesundheitsleistungen werden übrigens von Ihrem Arzt nicht willkürlich festgelegt. Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Preis berechnet sich aus dem Grundbetrag, der in der GOÄ festgelegt ist, und einem Hebesatz für den Schwierigkeitsgrad der Leistung. Der Grundbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert. Bei einer einfachen Leistung beträgt der Hebesatz 1,0. Bei einer aufwändigeren Leistung kann beispielsweise mit dem 2,3-fachen Hebesatz abgerechnet werden.

Welche Leistungen gibt es?

Gesundheitsvorsorge

  • Früherkennung von Krebs und anderen Krankheiten durch Ultraschalluntersuchung der Bauchorgane
  • Schilddrüsenvorsorge mit hochauflösender Ultraschalldiagnostik
  • Schlaganfallvorsorge mit Farbdoppler-Duplexsonographie der Halsschlagadern
  • Herzvorsorge durch Farbduplex-Echokardiographie des Herzens
  • Herzinfarktvorsorge durch EKG
  • Herzinfarktvorsorge durch Belastungs-EKG
  • Lungenfunktionsprüfung
  • Erweiterte Blutuntersuchung (Blutbild, Leber, Nieren, Elektrolyte, Blutfette, Harnsäure etc.)
  • Erweiterte Blutuntersuchung bei Check-up

Naturheilverfahren

  • Akupunktur
  • Homöopathie (Erstanamnese)
  • Homöopathie (Folgeanamnese)
  • Biologische Medizin, Naturheilkundliche Anamnese
  • Sauerstofftherapie je Sitzung
  • Modifizierte Eigenblutbehandlung je Sitzung
  • Kleine Eigenblutbehandlung je Sitzung
  • Ozon-Sauerstofftherapie je Sitzung
  • Thymusbehandlung je Sitzung
  • Immunkur, Entgiftungskur
  • Vitalkur aus acht Sitzungen zzgl. Material
  • Biologische Aufbau- und Entgiftungskur
  • Rheumakur je Sitzung
  • Grippecocktail
  • Wechseljahrekur je Sitzung
  • Anti-Aging-Kur je Sitzung
  • Neuraltherapie

Beratung, Impfungen und sonstige Leistungen

  • Reisemedizinische Beratung
  • Reisemedizinische Impfungen ohne Material
  • Beratung für Reise- oder Hausapotheke
  • Ernährungsberatung
  • Beratung zur Patientenverfügung
  • Sportmedizinische Beratung
  • Leistungstest: Belastungs-EKG/Echokardiographie
  • Tauchsport-Untersuchung je nach Aufwand (Gesamtkörperstatus, Herz- und Lungendiagnostik)
  • Attest
  • Formular-Gutachten (z.B. Reiserücktritt)
  • Gesundheitsattest
  • Sonstige Bescheinigungen und Arztbriefe
  • Einsprüche bei Versorgungsamt oder Kurantrag
  • Kurzinfusion
  • Infusion

Sprechzeiten

Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00 und 16:00 bis 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Mittwochnachmittag geschlossen

Adresse

Gesundheitszentrum Königstraße
Königstraße 12–14
42781 Haan
Karte

Telefon: 02129-2620
Kardiologie: 02129-7661

Sie erreichen uns mit den Buslinien 692 (Haltestelle Martin-Luther-Straße) sowie 784, 786 und O1 (Haltestelle Windhövel).

Notfallpraxis

Langenfeld
Am St. Martinus-Krankenhaus
Klosterstr. 32
40764 Langenfeld
Tel. 02173-909999

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Telefonnummer 116117

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