Atteste und Bescheinigungen
Nach einer medizinischen Untersuchung erhalten Sie im Gesundheitszentrum Königstraße die jeweils notwendigen Atteste und Bescheinigungen bei Arbeitsunfähigkeit sowie für Ihre Renten-, Kur- und Reha-Anträge.
Was Arbeitnehmer beachten müssen
Im Krankheitsfall muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Im Entgeltfortzahlungsgesetz heißt es dazu in §5, Absatz 1:
„Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“
Wenn die Krankheit länger dauert, als auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegeben, muss der Arbeitsnehmer eine neue ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Falls Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, können Sie von Montag bis Freitag morgens ab 7.00 Uhr auch ohne Termin in die Praxis kommen.