Das Wartezimmer mit moderner Kunst an den Wänden.
Gruppenfoto in einem hellen Raum.
Das Gesundheitszentrum in der Königstraße 12-14 in Haan

Atteste und Bescheinigungen

Nach einer medizinischen Untersuchung erhalten Sie im Gesundheitszentrum Königstraße die jeweils notwendigen Atteste und Bescheinigungen bei Arbeitsunfähigkeit sowie für Ihre Renten-, Kur- und Reha-Anträge.

Was Arbeitnehmer beachten müssen

Im Krankheitsfall muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Im Entgeltfortzahlungsgesetz heißt es dazu in §5, Absatz 1:

„Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.“

Wenn die Krankheit länger dauert, als auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegeben, muss der Arbeitsnehmer eine neue ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Falls Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, können Sie von Montag bis Freitag morgens ab 7.00 Uhr auch ohne Termin in die Praxis kommen.

Sprechzeiten

Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00 und 16:00 bis 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Mittwochnachmittag geschlossen

Adresse

Gesundheitszentrum Königstraße
Königstraße 12–14
42781 Haan
Karte

Telefon: 02129-2620
Kardiologie: 02129-7661

Sie erreichen uns mit den Buslinien 692 (Haltestelle Martin-Luther-Straße) sowie 784, 786 und O1 (Haltestelle Windhövel).

Notfallpraxis

Langenfeld
Am St. Martinus-Krankenhaus
Klosterstr. 32
40764 Langenfeld
Tel. 02173-909999

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Telefonnummer 116117

Nachfolgerezepte können Sie online bestellen.